Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an den Großhändler, Einzelhändler, und gewerbliche Wiederverkäufer unserer Waren. Diese Gewerbetätigkeit muss bei Neukunden durch einen entsprechenden Nachweis (Gewerbeschein ) belegt werden. Wir beliefern keine Endverbraucher.

Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsverbindungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Auftragserteilung und Bestellung


1 ) Mit einer Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form dies erfolgt, erkennt der Käufer unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Für Irrtümer bei der Auftragserteilung, die durch Übermittlungsfehler entstehen, übernehmen wir keine Haftung.


2 ) Einkauf und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

Preise und Zahlungsbedingungen


1 ) Die Preisvereinbarung gilt nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. An spezielle Angebote halten wir uns für 30 Tage gebunden.


2 ) Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Porto und Verpackung trägt der Empfänger.


3 ) Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt der Rechnung abzüglich 2 % Skonto innerhalb 8 Tagen, ansonsten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bai Barzahlung gewähren wir Ihnen ebenfalls einen Skontoabzug von 2 %. Für generelle Bankabbuchung bei Rechnungsstellung verrechnen wir automatisch einen Skontoabzug von 2 % . Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.


4 ) Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Sofern wir Wechsel annehmen, trägt der Läufer die Diskont- und Wechselspesen und hat diese sofort zu bezahlen.


5 ) Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Diese Zinsen sind sofort fällig. Sämtliche durch verspätete Zahlungen verursachte Kosten wie Mahnspesen, Einzuggebühren udgl. gehen zu Lasten des Käufers.


6 ) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Wechsel nicht einlöst oder ein Scheck nicht gedeckt ist bzw. seine Zahlung einstellt oder wenn wir einen Zahlungsbefehl gegen den Käufer beantragen müssen oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer fällig zu stellen, auch wenn ein Scheck oder Wechsel angenommen wurde.

Versand und Gefahrenübergang


1 ) Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten des Käufers. Sofern keine schriftliche Weisung vorliegt, besorgen wir den Versand nach bestem Ermessen, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.


2 ) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.


3 ) Im schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Käufers sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferungen zu versichern.

Mängelrüge


1 ) Beanstandungen oder Fehllieferungen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich uns gegenüber zu erheben.


2 ) Wird die Mängelrüge anerkannt, so haben wir die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten, Ersatz zu leisten oder den Preis zu mindern.

Warenrücknahme


1 ) Bei Warenrücknahme durch uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese erfolgt ( auch gesetzlicher oder vertraglicher Rücktritt ), wird nur einwandfreie, unbeschädigte Ware zum aktuellen Kundeneinkaufspreis gutgeschrieben.

Eigentumsvorbehalt


1 ) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Erfüllungsort


1 ) Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien gilt Idar-Oberstein.


2 ) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Gesetz.

September 2007

 

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